Abgabenangelegenheiten

Abgabenangelegenheiten
alle mit der Verwaltung der  Abgaben einschließlich der Abgabenvergütungen oder sonst mit der Anwendung der abgaberechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängenden Angelegenheiten einschließlich der Maßnahmen der Bundesfinanzbehörden zur Beachtung der Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze. Den A. stehen die Angelegenheiten der Verwaltung der  Finanzmonopole gleich (§§ 347 II AO, 33 II FGO).

Lexikon der Economics. 2013.

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